Umfrage: Mehrheit der MVZ erwirtschaftet Gewinn

2 Februar, 2021 - 07:50
Dr. Sabine Glöser
Verschieden große Münzstapel mit Diagramm, steigende Gewinne

Rund 60 Prozent der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in Deutschland haben das Jahr 2017 mit einem Gewinn abgeschlossen. In der Gewinnzone lagen 84 Prozent der von Vertragsärzten betriebenen MVZ, während dies nur 47 Prozent der von Dritten, etwa Krankenhäusern oder Kommunen geführten MVZ, schafften. Allerdings korrespondieren diese Unterschiede mit der abweichenden Gewinndefinition von GmbH und GbR. Das sind Ergebnisse einer Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi).

Weitere Details: Medizinische Versorgungszentren bieten überwiegend eine fachübergreifende Versorgung. Im Durchschnitt weisen sie 3,6 verschiedene Fachrichtungen oder Fachabteilungen auf. In den von Vertragsärzten geführten MVZ kommen die hausärztlich tätigen Abteilungen mit 46 Prozent am häufigsten vor. Auch in den anderen MVZ sind die hausärztlichen Abteilungen mit 41 Prozent am stärksten vertreten. Die Hälfte der MVZ sind ausschließlich in der fachärztlichen Versorgung tätig. Der Anteil rein hausärztlicher MVZ ist mit 7 Prozent am geringsten. Diese Verteilung spiegelt sich auch in den Anteilen fachübergreifend tätiger MVZ wider (82 Prozent).

Darüber hinaus bestätigen die Ergebnisse den Trend, dass die Zahl der in MVZ angestellten Ärztinnen und Psychotherapeutinnen steigt. Im Durchschnitt sind es sieben Ärztinnen oder Psychotherapeutinnen, die in einem MVZ arbeiten. Während Krankenhaus-MVZ im Schnitt acht Angestellte haben, sind es in den von Vertragsärzten getragenen MVZ nur fünf. Dagegen gibt es in den Vertragsarzt-MVZ durchschnittlich 18 nichtärztliche Beschäftigte, während es in den Krankenhaus-MVZ nur elf sind.

An der Online-Umfrage nahmen bundesweit 212 von insgesamt 2.827 zum 31. Dezember 2017 zugelassenen MVZ teil. An der Hälfte der MVZ-Trägerschaften war ein Krankenhaus beteiligt, der Anteil vertragsärztlich getragener MVZ betrug 36 Prozent. 13 Prozent entfielen auf andere Träger oder Trägerkombinationen.

Dtsch Arztebl 2021; 118(5): [4]

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